Immobilienunternehmen werden häufig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (i.d.R. GmbH) strukturiert, um die sog. erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch zu nehmen. Bei der GmbH senkt sich somit die effektive Steuerlast auf ca. 15%.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet wird. Was einfach klingt, ist in der Praxis häufig schwer umzusetzen und streitanfällig, da schon die Vermietung von sog. Betriebsvorrichtungen schädlich ist und sich die Steuerlast dadurch verdoppelt. Betriebsvorrichtungen sind als „Faustregel“ alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, z.B. Maschinen, Lastenaufzüge (nicht jedoch Personenaufzüge), selbst Laderampen können darunter fallen.

Schädlich war bislang auch die Erzielung von Einnahmen durch Stromlieferungen, sodass Photovoltaik-Anlagen nicht in der grundbesitzhaltenden GmbH gehalten werden sollten. Durch das Fondsstandortgesetz hat der Gesetzgeber nun diese Anforderung erheblich erleichtert und geregelt, dass bis zu 10% der Stromlieferungen aus PV-Anlagen (Nicht: BHKW!) steuerlich unschädlich sind.

Im Übrigen bleibt es dabei, dass der Steuerberater die Vermietungsbedingungen genau auf schädliche Bestandteile überprüfen muss. Wir beraten Sie an unserem Standort in Öhringen gerne.