Viele Arbeitnehmer kennen die Situation: sie erhalten ein betriebliches Kraftfahrzeug gestellt, haben aber dennoch private Aufwendungen zu tragen. Auch, wenn die Spritkosten vom Arbeitgeber getragen werden, können andere Aufwendungen beim Arbeitnehmer entstehen.

Aufgrund der deutlichen Zunahme von Hybrid-Fahrzeugen bauen immer mehr Arbeitnehmer sog. Wallboxen zu Hause ein, um das Fahrzeug über Nacht laden zu können. Auch normale Steckdosen können bei manchen Fahrzeugtypen hierfür zum Einsatz kommen.

Versteuert der Arbeitnehmer aber bei Hybrid-Fahrzeugen nach der 0,5%-Regelung den Sachlohn, also die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, ist der Ladestrom in diesem Betrag bereits „inklusive“. Das bedeutet: lädt der Arbeitnehmer zuhause das Fahrzeug am privaten Stromnetz, kann der sich die hierfür anfallenden Kosten STEUERFREI vom Arbeitgeber als Auslagenersatz erstatten lassen.

Nach neuerem BMF-Schreiben kann hierfür pauschal monatlich ein Betrag von 35 Euro bei Hybridfahrzeugen und 70 Euro bei Elektrofahrzeugen angesetzt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Stromzählers die genauen Kosten zu ermitteln.#

Nutzen Sie die Möglichkeit, den Ladestrom steuerfrei erstatten zu lassen. Unsere Steuerberater in Öhringen stehen Ihnen für Rückfragen, auch zu weiteren Gestaltungsmöglichkeiten, zur Verfügung.