Die Belastungen der Ukraine-Krise sind zwischenzeitlich für alle Bürger spürbar. Vor dem Hintergrund hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen, das unter anderem die Auszahlung einer Energiepauschale in Höhe von EUR 300,00 für alle Erwerbstätigen und Selbständigen vorsieht.
Technisch funktioniert die Refinanzierung so, dass der Arbeitnehmer die Pauschale ausbezahlt bekommt und der Arbeitgeber diese an der Lohnsteuer abzieht, um sich zu refinanzieren. Bei selbständigen Unternehmern wird der Abzug im Rahmen der 3. Quartalszahlung vorgenommen.
Gerne beraten Sie unsere Steuerberater bei der Umsetzung des Entlastungspakets auch für Ihre Arbeitnehmer.