Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Handy zur Verfügung, ist der Nutzungsvorteil hieraus aufgrund gesetzlicher Regelung steuerfrei. Das Problem in der Praxis liegt oft darin, dass der Arbeitnehmer bereits über ein Mobiltelefon verfügt und dieses gerne auch beruflich nutzen möchte. Übernimmt der Arbeitgeber nun die Kosten, z.B. monatliche Vertragsgebühren, liegt aber kein steuerfreier Nutzungsvorteil, sondern ein steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor.

Die zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof abgesegnete Lösung liegt auf der Hand: der Arbeitgeber kauft dem Arbeitnehmer das Handy für 1,00 Euro ab und überlässt es ihm monatlich wieder zurück. Der BFH hat entschieden, dass darin kein Gestaltungsmissbrauch liegt. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass das Eigentum am Handy nun beim Arbeitgeber liegt.

Natürlich fragt man sich, warum der Arbeitnehmer ein teures Handy für 1,00 Euro seinem Arbeitgeber verkaufen soll. Sieht man jedoch den Vorteil der steuerfreien monatlichen Gebühren sowie die Tatsache, dass ein Mobiltelefon in der Regel nach sehr kurzer Zeit aufgrund Abnutzung wertlos wird, liegen die Vorteile des Modells auf der Hand. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter und Steuerberater in Öhringen gerne an.