Zwischenzeitlich liegt der Regierungsentwurf zur Einführung eines Optionsrechts für alle Personengesellschaften nach US-amerikanischem Modell vor.

Nach deutschem Steuerrecht werden Personengesellschaften transparent besteuert. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter so besteuert wird, wie wenn er (anteilig) selbst die Einnahmen an der Personengesellschaft erzielt hätte. Die Personengesellschaft selbst ist weder im Einkommens- noch im Körperschaftsteuerrecht selbst Steuerschuldner.

Zur Entlastung der Personengesellschaften wie GmbH & Co. KGs sieht der Regierungsentwurf vor, dass Personengesellschaften ein Optionsrecht zur Besteuerung nach Körperschaftsrecht erhalten. Dies würde zu erheblichen Erleichterungen führen, da Körperschaften ca. 15% weniger Steuern zahlen als Personengesellschaften, soweit natürliche Personen beteiligt sind.

Aus der Neuregelung ergeben sich erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere auch im Zusammenhang mit Immobiliengesellschaften. Diese können künftig wohl die Erleichterungen von Körperschaften genießen, ohne bei der Umwandlung Grunderwerbsteuer auszulösen – denn durch das Optionsrecht ändert sich zivilrechtlich nichts.

Gerne beraten wir Sie zu der neuen Gestaltungsoption.